Reisebedingungen
SPORTLER HIKBIK TOURS ist eingetragener Reiseveranstalter und Reisemittler, mit Sitz in 39100 Bozen (Südtirol - Italien), Lauben 1, MwSt.Nr. IT02221320217. Eintragung in die Handelskammer Bozen Nr. 163732.
2) Anwendbares Recht
Der Reisevertrag wird geregelt durch die nachfolgenden Reisebedingungen und vom Gesetzesdekret Nr. 111 vom 17 März 1995; von der Richtlinie der EWG 90/314; von den internationalen Abkommen bezüglich des Reisevertrages, im einzelnen vom Brüsseler Abkommen des 20. April 1970, in Kraft getreten durch das Gesetz Nr. 1084 vom 29. Dezember 1977; vom Warschauer Abkommen des 12. Oktober 1929 bezüglich des internationalen Luftverkehrs, in Kraft getreten durch das Gesetz Nr. 41 vom 19 März 1932; vom Berner Abkommen des 25. Februar 1961 bezüglich des internationalen Eisenbahnverkehrs, in Kraft getreten durch das Gesetz Nr. 806 vom 2. März 1963. Weiters gelten die Anordnungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie anderer einschlägiger Gesetzesbestimmungen, sofern diese Punkte nicht im vorliegenden Vertrag behandelt wurden.
3) Abschluß des Reisevertrages 3.1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde SPORTLER HIKBIK TOURS den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular. Auch eine telefonische, mündliche oder sonstige schriftliche Anmeldung bei SPORTLER HIKBIK TOURS oder einem vermittelnden Partnerbüro ist bindend. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Reisebedingungen - auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer - verbindlich an.
3.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SPORTLER HIKBIK TOURS oder eines seiner Partnerbüros durch Zusendung einer Buchungsbestätigung zustande. SPORTLER HIKBIK TOURS behält sich das Recht vor, eine Reise abzusagen, sofern nicht die dafür vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, welche eventuell im Katalog ausgeschrieben ist, erreicht wird. Eine solche Stornierung der Reise muss dem Kunden innerhalb der Frist von 20 Tagen vor Reiseantritt schriftlich mitgeteilt werden.
3.3. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4) Bezahlung
Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung / Rechnung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der vollständige Reisepreis muß spätestens 30 Tage vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei SPORTLER HIKBIK TOURS oder dem buchenden Reisebüro eingegangen sein. Sollte der Reisepreis nicht zu den angegebenen Terminen bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
5) Rücktritt
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
- vom 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- vom 14. bis 9. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- vom 8. bis 2. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Re isepreises
- vom 2. Tag bis Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.1. Rücktritt ohne Rücktrittsgebühren
Der Kunde kann vom Reisevertrag zurücktreten, sofern Leistungsänderungen eintreten, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dies sind wie folgt:
- Preiserhöhungen von mehr als 10% des Reisepreises
- Verschiebung des Termins des Reiseantritts um mehr als 2 Tage
Der Rücktritt ist binnen einer Frist von 2 Arbeitstagen (Eingang der Erklärung beim Veranstalter) schriftlich an SPORTLER HIKBIK TOURS mitzuteilen. Die Frist beginnt mit der Mitteilung des Veranstalters an den Kunden über Art und Umfang der Leistungsänderung. Bei Nichterhalt einer Erklärung von seiten des Kundens, gilt die Änderung als bestätigt.
6) Ersatzteilnehmer
Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies SPORTLER HIKBIK TOURS innerhalb von 4 Tagen vor Reisebeginn mitteilt. SPORTLER HIKBIK TOURS kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen einer Reise nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. In jedem Fall ist SPORTLER HIKBIK TOURS nicht verantwortlich für eine eventuelle Nichtannahme seitens vermittelnder anderer Reiseveranstalter.
7) Umbuchung
Bei Umbuchungen einer von Ihnen gebuchten Reise auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise entstehen uns in der Regel die selben Kosten wie bei einer Stornierung. Eine Umbuchung auf eine andere Reise oder einen anderen Reisetermin wird daher wie eine Stornierung behandelt.
Ausnahmen hiervon sind Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin der selben Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn und Umbuchungen, bei denen das Reisedatum und die Reise unberührt bleiben. In diesen Fällen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 35.-. Umbuchungen nach obiger Frist bedürfen der Rückfrage beim jeweiligen Veranstalter, die entstehenden Kosten hierbei trägt der Kunde.
Für die Buchung von Flügen gelten gesonderte Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die von den oben genannten Stornobedingungen abweichen. Wir informieren Sie auf Anfrage gern vor jeder Flugbuchung über die jeweils geltenden Stornobedingungen.
8) Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung von SPORTLER HIKBIK TOURS, in seiner Eigenschaft als Veranstalter der Reise, gegenüber Personen- und Sachschäden wird durch die internationalen Abkommen, welche in Punkt 2 beschrieben sind, geregelt. Die Haftung von SPORTLER HIKBIK TOURS kann in keinem Fall die Limits überschreiten, welche in obengenannten Abkommen und Gesetzen geregelt sind.
8.2. SPORTLER HIKBIK TOURS kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, welche auf eigenmächtiges Handeln des Kunden, von fremden Drittanbietern oder ausgelöst durch Naturkatastrophen oder Gegebenheiten, auf welche SPORTLER HIKBIK TOURS keinen Einfluss hat (Streik, Fahrplanänderungen, usw.), zurückzuführen sind.
9) Vorsehung von alternativen Möglichkeiten
Wenn zum Zeitpunkt des Reisebeginns oder danach ein wichtiger Teil des Reisevertrages nicht verfügbar ist (z.B. ein Verkehrsmittel um die Reise fortsetzen zu können), so verpflichtet sich SPORTLER HIKBIK TOURS , wo möglich, alternative Möglichkeiten ohne Aufpreis für den Kunden, anzubieten, so daß die Reise fortgesetzt werden kann. Dort wo eine solche Alternativmöglichkeit nicht gegeben ist bzw. wenn der Kunde diese Alternativ-möglichkeit aus nachvollziehbaren Gründen nicht annimmt wird SPORTLER HIKBIK TOURS, sofern notwendig, ohne Aufpreis für den Kunden, den Rücktransport bzw. einen Weitertransport an einen anderen Ort organisieren. Dies vorausgesetzt, dass in besagtem Verkehrsmittel Plätze verfügbar sind. Dort wo keine dieser Möglichkeiten gegeben ist, wird SPORTLER HIKBIK TOURS den Kunden für die Minderleistung entschädigen bzw., auf Wunsch des Kunden, einen Gutschein ausstellen für eine adäquate Ersatzleistung im selben Wert der nicht erhaltenen Leistungen.
10) Beschwerden
In dem Falle dass der Kunde Uneinstimmigkeiten zwischen der angebotenen und der tatsächlich erbrachten Leistung feststellt, hat er die Pflicht, dies sofort dem örtlichen Leistungsträger (Hotel, Reiseleiter, usw.) mitzuteilen. Dieser wird für eine Klärung der Angelegenheit sorgen, bzw. wo dies nicht möglich sein sollte, dem Kunden eine Bestätigung aushändigen, welche die Begebenheiten festhält. Diese Bestätigung ist dann zusammen mit dem Beanstandungsschreiben an SPORTLER HIKBIK TOURS zu senden.
11) Mitteilungspflicht
Jegliche Beanstandungen sind sofort dem örtlichen Leistungsträger, sowie SPORTLER HIKBIK TOURS bzw. dem vermittelnden Reisebüro, mitzuteilen. Außerdem muss eine schriftliche Beschwerde innerhalb von 10 Tagen bei SPORTLER HIKBIK TOURS einlangen, um eine Reiseminderung beanspruchen zu können.
12) Reisepreis
Der Reisepreis wurde anhand der Tageskurse und der Leistungspreise zum Zeitpunkt der Planung der Reise erstellt. Dieser Preis kann nur geändert werden, sofern sich Transportkosten, Treibstoffkosten und/oder Gebühren und Steuern ändern. Der Reisepreis kann nur um den tatsächlichen Preisunterschied verändert werden und dem Kunden ist der Grund der Preisänderung mitzuteilen.
Der Reisepreis kann jedoch keineswegs innerhalb 20 Tagen vor Reisebeginn geändert werden. Der Kunde hat die Möglichkeit vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern sich der Reisepreis, gemäß Art. 5.1. um mehr als 10% erhöht. Diese Entscheidung des Kunden muss innerhalb von zwei Arbeitstagen SPORTLER HIKBIK TOURS schriftlich mitgeteilt werden.
13) Versicherungen
Wenn nicht ausdrücklich im Reisepreis enthalten, ist es möglich bzw. sogar ratsam eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Gepäck- und Unfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen können sowohl beim Reiseveranstalter wie auch bei den jeweiligen Reisemittlern abgeschlossen werden.
14) Haftung des Reiseveranstalters
HIKBIK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertaglich vereinbarten Leistung. SPORTLER HIKBIK TOURS ist dem Kunden gegenüber nicht verantwortlich für Nichteinhaltungen seitens der einzelnen Leistungsträger.
15) Versicherung - Kundengeldsicherung
SPORTLER HIKBIK TOURS ist durch eine Versicherungspolizze bei der Versicherungsgesellschaft Aurora Assicurazioni spa für die zivile Verantwortung gemäß Art. 15 und 16 des Gesetzesdekretes Nr. 111 vom 17. März 1995 abgedeckt. Gemäß Ar. 21 des Gesetzesdekretes vom 17. März 1995 ist außerdem ein Garantiefond vorgesehen. Der Kunde kann sich im Fall von Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters gemäß Art. 21 des Gesetzesdekretes Nr. 111/95 an das Präsidum des Ministerialrates wenden, bezüglich der Rückerstattung des bezahlten Reisepreises bzw./und der Bezahlung der Heimreise bei Auslandsreisen.
16) Gerichtsstand - Schiedsklausel
Für alle Uneinigkeiten außerhalb dieses Vertrages gilt der Gerichtsstand Bozen. Im gegenseitigen Einverständnis können Uneinstimmigkeiten auch von einem Gerichtskollegium entschieden werden. Dieses Kollegium besteht aus gleich vielen Schiedsrichtern wie Streitparteien plus einem als Präsident fungierenden Schiedsrichter, welcher von den anderen Schiedsrichtern gewählt wird.
Dieses Schiedgericht, welches seinen Sitz am Sitz des Reiseveranstalters hat, entscheidet durch einen Versuch der Schlichtung.

